Professionelle Baumarbeiten – Baumpflege in Hamburg & Umgebung
Bäume prägen jedes Grundstück – gleichzeitig können sie bei falscher Pflege oder Schäden schnell zum Risiko werden. Wir prüfen Ihren Baumbestand, erkennen Gefahren frühzeitig und empfehlen Maßnahmen, die sowohl die Sicherheit als auch die Vitalität der Bäume im Blick haben. So bleiben Wege, Gebäude und Personen geschützt, ohne dass unnötig gefällt wird.
Baumarbeiten in Hamburg im Überblick – fachgerechte Pflege, sichere Fällungen und Betreuung Ihres Baumbestands.
Baumpflege & Kronenschnitt
Baumfällungen & Problembaumfällungen
Sturmschäden & Notmaßnahmen
Wurzelstockfräsen & Entsorgung
So läuft eine Baumfällung in Hamburg bei uns ab – von der ersten Besichtigung bis zur sauberen, sicher übergebenen Fläche.
1.
Vor-Ort-Termin
2.
Beratung & Angebot
3.
Sicherheitskonzept
4.
Fällung & Aufarbeitung
5.
Entsorgung oder Verwertung
Sicherheit und Baumschutz – Genehmigungen, Vorschriften und ein kontrollierter Arbeitsablauf.
Wir suchen motivierte Unterstützung für unser Team im Bereich Baum- und Gartenpflege. Als regionaler Fachbetrieb setzen wir auf zuverlässige Zusammenarbeit, klare Abläufe und sichere Arbeitsweisen. Wenn Sie Freude an handwerklicher Arbeit im Freien haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Fällungen, Pflegearbeiten und Abläufen in Hamburg
Wann ist der beste Zeitpunkt für Baumfällungen?
Der ideale Zeitpunkt für Baumpflege hängt von Baumart, Zustand und Ziel der Maßnahme ab. Pflegeschnitte werden häufig in der laubfreien Zeit durchgeführt, da Struktur und Aufbau des Baumes gut erkennbar sind. Leichte Pflege- und Sicherheitsschnitte sind jedoch – unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben – auch während der Vegetationsperiode möglich. Wir beraten Sie individuell, wann ein Eingriff sinnvoll ist.
Können Sie auch nur einzelne Äste entfernen?
Ja, selbstverständlich. Oft reicht es aus, einzelne Äste zu entfernen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen oder den Baum langfristig gesund zu erhalten. Dazu zählen zum Beispiel Totholz, sich kreuzende Äste oder überhängende Bereiche. Ziel der Baumpflege ist immer ein gezielter, möglichst schonender Eingriff statt unnötiger Maßnahmen.
Was passiert mit dem Holz?
Das anfallende Schnittgut kann auf Wunsch vollständig von uns abtransportiert und fachgerecht entsorgt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, Holz oder Häckselmaterial auf dem Grundstück zu belassen, etwa zur Weiterverwendung oder als Mulch. Die Vorgehensweise stimmen wir vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit Ihnen ab.
Wann darf man in Hamburg Bäume schneiden?
Grundsätzlich gilt in Hamburg (wie bundesweit) zum Schutz nistender Vögel ein Fäll- und Schnittverbot vom 1. März bis zum 30. September. In diesem Zeitraum sind radikale Rückschnitte oder das Fällen von Bäumen untersagt. Erlaubt sind jedoch ganzjährig:
- Form- und Pflegeschnitte: Leichte Maßnahmen, um den Zuwachs zu entfernen oder die Gesundheit des Baumes zu fördern.
- Verkehrssicherung: Wenn Äste eine Gefahr darstellen (z. B. herabzufallen drohen), müssen diese umgehend entfernt werden – notfalls auch im Sommer. Für größere Eingriffe ist der Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar vorgesehen. Aber Achtung: Für viele Bäume benötigen Sie in Hamburg unabhängig von der Jahreszeit eine Genehmigung (siehe Baumschutzverordnung).
Ist es erlaubt, Bäume auf einem Privatgrundstück zu kürzen?
Einschränkungen. Auch auf privatem Grund gilt die Hamburger Baumschutzverordnung. Geschützt sind in der Regel:
- Alle Laubbäume und Nadelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm (gemessen in 1,30 m Höhe).
- Hecken ab einer bestimmten Höhe (oft ab 80 cm). Für diese geschützten Pflanzen dürfen Sie ohne Genehmigung nur leichte Pflegemaßnahmen (z. B. Totholzentfernung) durchführen. Ein starkes „Kappen“ oder Fällen ist ohne behördliche Erlaubnis verboten und kann hohe Bußgelder nach sich ziehen. Obstbäume (außer Walnuss und Esskastanie) sind oft ausgenommen, aber wir empfehlen, dies vorab prüfen zu lassen.
Wie weit darf man Bäume in Hamburg beschneiden?
Ohne gesonderte Genehmigung dürfen Sie Maßnahmen durchführen, die der Gesunderhaltung des Baumes dienen oder die Verkehrssicherheit herstellen. Dazu gehören:
- Entfernen von Totholz.
- Lichtraumprofilschnitt (Freihalten von Wegen ca. 2,50 m und Straßen ca. 4,50 m Höhe).
- Einkürzen von Ästen bis zu einem gewissen Durchmesser (oft als „fachgerechter Schnitt“ bis ca. 5–10 cm Aststärke im Außenbereich der Krone akzeptiert, solange der Habitus des Baumes erhalten bleibt). Nicht erlaubt ist das sogenannte Kappen (radikales Absägen der Krone), da dies den Baum massiv schädigt und seinen natürlichen Wuchs zerstört. Solche Maßnahmen sind genehmigungspflichtig und werden von der Behörde meist nur in Ausnahmefällen bewilligt.